Hallo Thomas,Mel*84 hat geschrieben:Je mehr Ihr darüber schreibt, desto schneller ist auch diese Möglichkeit vermutlich Vergangenheit, zu mindestens innerhalb der EU.....
das sehe ich aber nicht so.
Auch ein Zollbeamter hat sich an rechtliche Grundlagen zu halten.
Ich würde die Antwort der Zollstelle wie folgt interpretieren:
- kommerzieller Charakter: nicht gegeben, ich bin Privatier und nutze das Gerät privat
- ein Verstoß gegen Marken- und Produktpiraterie ist m.E. für chinesiches Hifi nur sehr bedingt anwendbar (Stichwort Vincent - ShengYa, Korsun/Dussun - RRM)
Bei gefälschter Sportbekleidung, Autozubehör und Datenträgern sieht das sicherlich ganz anders aus.
In meinem Fall habe ich nach einem Meixing Mingda Gerät konkret angefragt. Der Hersteller produziert m.E. keine
Plagiate und besitzt somit (imho) Alleinstellungsmerkmale in seiner Produktpalette. Nach meinen Dafürhalten gibt
es kein Argument, welches dem Zoll erlaubt das zu importierende Gerät einzubehalten.
Das habe ich dem Zoll auch so zurückgeschrieben mit der Bitte um Prüfung/Klärung. Gut, ich erhoffe mir nicht viel von der Antwort aber schaun'mer
mal.
Wenn die Beurteilung eines Importproduktes durch die willkürliche Einschätzung eines einzelnen (gutgelaunten/schlechtgelaunten) Beamten
erfolgt (und somit die Enscheidung was mit Gerät passiert => ab in die Presse oder ab zum Kunden), frage ich mich welche rechtlichen Schritte
man dagegen anwenden kann.
Gibt es hier evtl. mitlesende Juristen, die hier aufklären können? Wenn von den Mods gewünscht auch gern per PM.
Gruß
Jost




