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Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 04:05
von boarder
Hallo Manfred,
wie sieht es eigentlich mit Xindak aus? Würde es da Probleme geben von Eurer Seite? Wie handhabt Ihr das mit dem Markenrecht?
Euer Standpunkt dazu würde mich einfach mal interessieren.
Gruss
Marcel
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 07:51
von Mel*84
Das ist doch ein gebrauchtes Gerät!
Nach meinem Rechtsverständnis verstehe ich die Diskussion nicht.
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 07:56
von Erzkanzler
XINDAK hat geschrieben:Hallo Martin,
die Marke ist eingetragen allerdings unter jin vina.
Könnte also schon Probleme geben !
Gruß
Manfred
Danke für den Hinweis, habe erst mal den Markennamen komplett aus der Auktionsbeschreibung entfernt.
Grüße
Martin
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 08:17
von boarder
Das ist doch völlig egal ob gebraucht oder nicht. Wenn jemand seine Marke gefährdet sieht, geht er dagegen vor.
Als Privatmann ist der Verkauf eigentlich gestattet, nur das Problem ist, dass die Gerichte bei Ebay bereits ab ca.10 Transaktionen pro Jahr, dahinter eine gewerbliche Absicht vermuten und auch so auslegen und schon läuft das nicht mehr privat. Der Übergang von privat zu gewerblich ist sehr fließend und man sollte sich nicht erschrecken wie schnell man als Gewerblicher eingestuft wird. Da kann auch von Gericht zu Gericht anders ausgelegt werden.
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 08:31
von Erzkanzler
Mas Teringo hat geschrieben:Hast Du Deinen Jinvina auch mal gegen den Cayin gehört? Das würde mich brennend interessieren (bevor es zu spät ist...).
Hallo Ingo,
nur einmal bei Rolf, da waren aber leider seine Hochtöner defekt.
Eine Aussage war da nicht möglich.
Da es sich aber um einen Umbau des Meixing MC368-B handelt sind die Aussagen von vintage zum Amp sicherlich heranziehbar.
Grüße
Martin
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 11:21
von Mas Teringo
sind die Aussagen von vintage zum Amp
dass die Gerichte bei Ebay bereits ab ca.10 Transaktionen pro Jahr, dahinter eine gewerbliche Absicht vermuten
Es mag vielleicht das ein oder andere Urteil geben, in dem diese falsche Begründung ähnlich formuliert ist, aber generell gilt anderes:
Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit die über einen gewissen Zeitraum planmäßig durchgeführt wird und bei der Waren eingekauft werden, mit dem Ziel sie gewinnbringend zu verkaufen.
Die Anzahl meiner Transaktionen ist nicht von Belang, denn wenn ich z.B. den Dachboden einer Erbschaft ausräume und verkaufe bin ich sicherlich innerhalb 1 Woche bei mehr als 10 Transaktionen völlig ohne gewerbliche Absicht.
Den Nachweis, dass ich gewerblich bin, muss der Kläger liefern. Man ist nicht automatisch in der Beweisschuld nur weil jmd behauptet man sei gewerblich. Erst wenn berechtigte Argumente vorliegen, muss ich diesen entgegnen können.
Genug juristischer Exkurs.
Wichtig für alle zum merken:
- Gewerbliche müssen mit Markennamen aufpassen, da sie leicht Rechte verletzen können.
- Private müssen eigentlich nicht aufpassen, aber es gibt immer wieder Abmahnungen die zu unrecht erstellt werden. Entweder man umgeht es wie Martin gerade, oder kennt seine Rechte und kann entsprechend antworten.
- Private müssen aber aufpassen, dass sie nicht gegen ebay-Richtlinien verstoßen. Z.B. sind Markenvergleiche nicht erlaubt (also in den Titiel schreiben "wie Meixing, Ballad, nur besser"). Diese Regeln gelten für Alle.
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 12:43
von boarder
Tja, wie auch immer, auf jeden Fall ist das ein Thema bei dem es kein eindeutiges schwarz oder weiß gibt, sondern man befindet sich schneller in der Grauzone als man denkt.
Und ohne Rechtsschutzversicherung kommt es dem kleinen Mann von Nebenan billiger, wenn er die Anwaltsgebühren der Gegenpartei für die Abmahnung/Unterlassungserklärung zahlt. Extremst ärgerlich das Ganze...
Mir erscheint das auch irgendwie als Tabuthema, mich würde mal die Meinung unserer Abmahnkollegen (Sintron, Ballad, usw...) interessieren. Hier wird immer nur munter abgemahnt, aber eine vernünftige klare Stellungnahme, ausser Verstoß gegen das Markenrecht, konnte ich bisher noch nicht entdecken. Aber Abmahnen scheint ja im Moment Hip und Trendy zu sein

Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 12:56
von Mas Teringo
Du brauchst keinen Anwalt um auf eine unberechtigte Unterlassungserklärung zu antworten. Eine Stellungnahme nach dem Muster "ich bin eindeutig privat", "ich darf", "ich verletze wegen xyz nicht" (natürlich schöner formuliert) reicht aus und Du wirst in den meisten Fällen nie wieder etwas hören. Schließlich wissen die selbst, wann sich ein Verfahren lohnt und wann nicht.
Wenn Du Dich mit Deinen Verkäufen natürlich tatsächlich in einer Grauzone befindest, dann ist das ein Problem... aber ich rede ja auch von wirklich privaten Personen.
@Martin: Habe gerade Deine und die Aussage von Rolf gefunden. Das hat mein Interesse dann doch wieder stark abgeschwächt...
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 13:51
von XINDAK
Leider gibt es nach meiner Erfahrung keine Rechtsschutzversicherung die Markenrechtsverfahren abdeckt !
Im Zweifelsfall ist es tatsächlich besser zu bezahlen, natürlich nicht ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt. Da kommen aber auch schnell 200-300 Euro zusammen, aber ein Gerichtsverfahren kommt um ein vielfaches teurer
Gruß
Manfred
Verfasst: Mi 6. Apr 2005, 18:02
von Thedude11
Hallo,
es gibt keine versicherung die prozesse wegen markenrechtsverletzungen abdecken würde.die gab es mal aber das ist schon lange her
bezüglich der urteile privat gewerblich gibt es diverse urteile.ein gericht sagt ab 20 verkäufen das nächste sagt 30.powerseller sind auf jeden fall gewerblich einzustufen.
@erzkanzler
es ist eine traurige entwicklung siehe weltverbesserer denn dort dient das markenrecht anscheinend nur zur blockade des verkaufs.in bezug auf sintron ist deren handeln bis zu einem gewissen punkt nachvollziehbar da vertrieb kosten werbung service usw. auf der anderen seite aber selbst verschuldet denn wenn die preisdifferenz zwischen vk china und deutschland sehr gering wäre warum sollte ich in china kaufen ?
am ende wollen wir doch alle nur unseren spass und preisgünstig auf gutem niveau musik hören.
Gruss
Gerd
Verfasst: Sa 9. Apr 2005, 20:44
von vintage64
Hi,
Mas Teringo hat folgendes geschrieben:Hast Du Deinen Jinvina auch mal gegen den Cayin gehört? Das würde mich brennend interessieren (bevor es zu spät ist...).
also den Vergleich zum Cayin habe ich zwar nicht. Jedoch hörte ich einen 845 SET Verstärker und das sind m.E. - zumindest an empfindlichen LSP [meine haben 95 dB] - Welten!
Die 845 klingt in SE so dermaßen schön, einfach unbeschreiblich. Und außerdem hat sie Power, auch die Bässe kommen machtvoll. Das unterscheidet sie meines Wissens nach von der 300B.
Aber das ist ein Vergleich, den Du nicht erfragt hast. Sorry. Für sich betrachtet ist der MeiXing klanglich - vor allem in Ultralinear Betrieb - erste Sahne. Nur die unbeschreibliche Geschmeidigkeit einer SE 845 erreicht er nicht. Wenn man die 845 nie gehört hat, wird man mehr als zufrieden sein. Und wenn die Boxenempfindlichkeit irgendwo zwischen 86-92 dB liegt, ist der MeiXing KT88 imho sowieso erste Wahl.
Grüße,
Henning