Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Alles was woanders nicht erfragt werden kann.

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Saarmichel
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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Beitrag von Saarmichel »

Habe folgende Info zu Thema Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im HIFI-FORUM gefunden und mal rauskopiert.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des "Harmonisierten Systems" (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Elektrische Tonfrequenzverstärker (andere als solche für zivile Luftfahrzeuge
bzw. für die Fernsprech- oder Messtechnik), mit einem einzigen Kanal
Code-Warennummer: 8518 4091 000
über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: Zoll
interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht.
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion "Freitextsuche",
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) -mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der "Beförderungspflicht"
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden
sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)
erfolgen nicht.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main -
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll - Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69-469976-00
Fax: +49 (0) 69-469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen das Zoll-Infocenter
Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr




Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen das nächste mal weiter.

Gruß.

Michael
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gkrivanec
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Beitrag von gkrivanec »

Nicht zu vergessen ist auch die Einfuhrbearbeitung durch die Spedition und die Barvorlage für Zoll und EUSt. Kommt auch noch dazu.
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Morfeus
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Beitrag von Morfeus »

Ergänzung:

In der Praxis ist es häufig so, dass die notwendigen Angaben nicht von außen erkennbar auf dem Paket angebracht sind. Dann wird natürlich von Frankfurt an das zuständige Zollamt weitergeleitet. Dies dürfte in unserem Falle zu 90% zutreffen (Händler in China sind nicht mit dem deutschen Zollsystem vertraut).

Vom Zollamt kommt dann ein Brief mit der Bitte, beim Zollamt vorbei zu kommen und eine Handelsrechnung mitzubringen. Witzigerweise steht auf den Formbriefen des Zolls, die ich kenne, mittlerweile schon, dass hilfsweise auch ein Ausdruck des Ebay Kaufs reicht. Blöde sind die Zoll schon lange nicht mehr.

Ausdrücklich warnen muss man vor der oft verbreitenten Idee, den Absender einen viel zu niedrigen Warenwert auf das Paket schreiben zu lassen.

In den Fällen, von denen wir hier reden kommt es zu einer sogenannten mündlichen Zollanmeldung (d.h. man geht persönlich zum Zoll, redet mit den Beamten und füllt das Formular aus) und zu einer Zollbeschau. Das heißt, dass das Paket mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit geöffnet wird. Wenn der Beamte dann den Röhrenverstärker sieht wird es verdammt schwer ihm glaubhaft zu machen, dass das Ding 40 Euro gekostet hat :mrgreen:

Etwas anders sieht es bei den Paketdiensten aus. Hier läuft erstaunlich viel einfach so durch, weil die natürlich zigtausend Sendungen am Tag haben. Mehr möchte ich dazu aus verständlichen Gründen nicht sagen.

Gruß,
Heinz
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waterl00
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Beitrag von waterl00 »

Morfeus hat geschrieben:Ergänzung:

Ausdrücklich warnen muss man vor der oft verbreitenten Idee, den Absender einen viel zu niedrigen Warenwert auf das Paket schreiben zu lassen.

In den Fällen, von denen wir hier reden kommt es zu einer sogenannten mündlichen Zollanmeldung (d.h. man geht persönlich zum Zoll, redet mit den Beamten und füllt das Formular aus) und zu einer Zollbeschau. Das heißt, dass das Paket mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit geöffnet wird. Wenn der Beamte dann den Röhrenverstärker sieht wird es verdammt schwer ihm glaubhaft zu machen, dass das Ding 40 Euro gekostet hat :mrgreen:
Davon vermag ich ein Lied zu singen. Letzte Woche durfte ich zweimal beim Zollamt antanzen. Zwei Zollbeamte waren der Meinung das der Inhalt des Pakets nicht mit dem von mir angegeben Preis übereinstimmt.

Das kam einem Verhör gleich und mit schwitzenden Händen verließ ich nach 1 Stunde mit meinem Paket das Zollamt. Schön war das nicht.
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Mel*84
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Beitrag von Mel*84 »

Bei LP´s und CD´s kommt das auch immer häufiger vor. Unter Umständen werden das dann teure Käufe.
:roll:
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!

Liebe Grüße
Thomas
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waterl00
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Beitrag von waterl00 »

technisch sind die - zumindest bei uns - auch auf der Höhe der Zeit.

"...Aha, im Internet gekauft, wie lautet denn die Ebay Artikelnummer?"
"...nicht bei Ebay gekauft? Dann geben Sie mir bitte die URL des Shops.."
"...haben sie nicht hier? Kein Problem, wir googeln mal kurz nach dem shop"

Nach einer Minute war der Shop gefunden. Dumm stellen die sich wirklich nicht an.
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Mel*84
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Beitrag von Mel*84 »

Stimmt, selbst bei Sammler-CD´s wird geforscht und zu Ungunsten des Käufer geschätzt. So jedenfalls, wenn es nur mündlich vorgetragen wird.

Ich bestelle daher nur noch 1-2 CD´s in einer Sendung, da Extraversandkosten immer noch billiger kommen. Des Weiteren geht für Zollbesuche locker mal ein halber Tag flöten, da im Regelfall nicht um die Ecke liegend..... :x
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!

Liebe Grüße
Thomas
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