In der Praxis sieht es so aus, egal ob das Gerät über eine direkte Netzkabeleinführung oder über ein Kaltgerätstecksystem versorgt wird,
das die Netzspannung erst auf eine Gerätesicherung oder erst auf einen Netzschalter gelegt wird.
Netzschalter vor Gerätesicherung:
Legt man die Netzspannung erst auf den Schalter muß dieser für die Strombelastbarkeit,
die die Vorsicherung (Hausverteilung) vorgibt, ausgelegt sein.
Dies gilt auch für die Leitungsquerschnitte bis zum Gerät und im Gerät selbst bis zur Gerätesicherung.
Erst ab der Gerätesicherung darf man den Querschnitt verringern.
Bis auf das Maß der Gerätesicherung.
Von Vorteil wäre ein allpoliger (L+N) Schalter.
Man weiß ja nie genau ob bei einem einpoligen Schalter gerade die Phase (L) oder der Null (N) getrennt ist.
Da man den Schuko- oder Eurostecker in zwei Stellungen in die Schukosteckdose stecken kann.
Gerätesicherung vor Netzschalter:
Legt man die Netzspannung erst auf die Gerätesicherung darf man danach einen "kleineren" Schalter benutzen.
Der aber trotzdem noch der Belastbarkeit der Gerätesicherung entsprechen muß.
Dies gilt auch für den "kleineren" Leitungsquerschnitt ab der Gerätesicherung.
Hat man nur eine Gerätesicherung ist damit nicht gewährleistet
das im Gerät Spannungsfreiheit herrscht wenn man sie herausdreht. (siehe einpoliger Schalter)
Bei den Kombinationen aus Kaltgerätesteckdose mit Schalter und Sicherungshalter
gibt es aber auch Sicherungsschubladen die zwei Sicherungen enthalten...für L und N.
Somit kann man mit öffnen der Schublade auch allpolig "abschalten"
Damit wäre ab den Gerätesicherungen Spannungsfreiheit gegeben.
Diese Kombinationen gibt es in der elektr. Reihenfolge:
Kaltgerätesteckdose --> Sicherung --> Schalter oder
Kaltgerätesteckdose --> Schalter --> Sicherung
Dies ist nur auf die Strombelastbarkeit bezogen.
Spannungsfestigkeit ist ne andere Geschichte.
Nodda bis denne und Gruß Frido
PS.: Berichtigungen gefordert und Ergänzungen erwünscht.....


