hat jemand schon davon gehört, dass beim Internetkauf von Lautsprechern ein eingeschränktes Widerrufsrecht, gem. BGB, gilt?
Die folgende Antwort habe ich von einem Händler beim Rückgabeversuch von zwei ungebrauchten Treibern erhalten:
Was ist denn davon zu halten?Leider sind Lautsprecherchassis von der Rücknahme ausgeschlossen.
Sorry
Gruß, Günter