Fernseh-Werbung in Deutschland
Verfasst: Di 17. Mai 2005, 21:05
Hallo zusammen,
habt ihr auch schon die Fernsehwerbung von Renault gesehen, in dem eine Mutter ihren Sohn dazu verleitet, ein Spielzeugauto aus dem obersten Stockwerk eines Kaufhauses zu werfen, um die Haltbarkeit zu testen??
Hatte mich schriftlich an Renault gewandt und um Stellungnahem gebeten.
Renault schrieb zurück:
Guten Tag Herr T...,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Renault Werbung und für Ihren Kommentar hierzu. Gern beziehen wir zu diesem Thema Stellung und beantworten Ihre Fragen.
Es liegt nicht im Interesse der Renault Nissan Deutschland AG, Erwachsene oder Kinder zur Nachahmung eines in der Realität strafbaren Fehlverhaltens aufzufordern. Vielmehr wollen wir mit unserem TV-Spot eine Werbebotschaft transportieren und den Zuschauer unterhalten. Im Fall des Spots "Modellauto" erfolgt dies durch das in der Werbung übliche Stilmittel der Überhöhung. Die junge Familie, die wir bei ihrem Einkauf beobachten, stellt offenbar sehr hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Produkte, die sie zu kaufen beabsichtigt. Daher setzt sie dazu einen Härtetest ein, von dem der TV-Zuschauer nicht erwartet, dass das Modellauto ihn übersteht, die junge Frau und ihr Sohn im Spot jedoch schon. Nur das Sicherste und Stabilste kann die Erwartungen dieser Familie erfüllen. Deshalb fährt sie einen Renault Scénic, der im Euro NCAP Crashtest 5 Sterne für seine Sicherheit erzielt hat.
Falls der Spot Ihr Missfallen erregt hat, bedauern wir dies sehr und hoffen, Sie trotzdem in Zukunft von der Marke Renault begeistern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Renault Online Team
Da Renault ja selbst ein strafbares Fehlverhalten einräumt habe ich deren Antwort an den dt. Werberat weitergeleitet.
Deren Antwort s.u.
Herrn
Jürgen T
42657 Solingen
t...@imail.de 17.5.2005 – Kl/ku
Fernsehwerbung der Firma Renault „Spielzeugauto“
Sehr geehrter Herr T...,
wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde vom 12. Mai 2005 und teilen Ihnen mit, dass die oben genannte Werbung bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens war.
Gemäß unserer Verfahrensordnung wurde zunächst der Werbungtreibende zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Eingang dieser Stellungnahme haben wir die Angelegenheit den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Begutachtung und Beurteilung vorgelegt. Der Werberat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Werbemaßnahme zu beanstanden ist. Es werde zur Zerstörung fremden Eigentums animiert und sei deshalb bereits moralisch verwerflich. Ferner könnten durch den Spot Kinder zur Nachahmung eines strafbaren Fehlverhaltens aufgefordert werden. Erschwerend komme die Billigung des Verhaltens durch die Mutter hinzu. Insgesamt sei die fragwürdige Aussage auch nicht durch das Stilmittel der Überzeichnung zu rechtfertigen.
Das werbungtreibende Unternehmen hat daraufhin nunmehr mitgeteilt, dass der Spot nicht mehr länger ausgestrahlt wird. Die Angelegenheit konnte daher in einer Weise erledigt werden, die hoffentlich Ihrem Anliegen in vollem Umfang Rechnung trägt.
Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Klein
Es besteht also noch Hoffnung.
mfg Jürgen
habt ihr auch schon die Fernsehwerbung von Renault gesehen, in dem eine Mutter ihren Sohn dazu verleitet, ein Spielzeugauto aus dem obersten Stockwerk eines Kaufhauses zu werfen, um die Haltbarkeit zu testen??
Hatte mich schriftlich an Renault gewandt und um Stellungnahem gebeten.
Renault schrieb zurück:
Guten Tag Herr T...,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Renault Werbung und für Ihren Kommentar hierzu. Gern beziehen wir zu diesem Thema Stellung und beantworten Ihre Fragen.
Es liegt nicht im Interesse der Renault Nissan Deutschland AG, Erwachsene oder Kinder zur Nachahmung eines in der Realität strafbaren Fehlverhaltens aufzufordern. Vielmehr wollen wir mit unserem TV-Spot eine Werbebotschaft transportieren und den Zuschauer unterhalten. Im Fall des Spots "Modellauto" erfolgt dies durch das in der Werbung übliche Stilmittel der Überhöhung. Die junge Familie, die wir bei ihrem Einkauf beobachten, stellt offenbar sehr hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Produkte, die sie zu kaufen beabsichtigt. Daher setzt sie dazu einen Härtetest ein, von dem der TV-Zuschauer nicht erwartet, dass das Modellauto ihn übersteht, die junge Frau und ihr Sohn im Spot jedoch schon. Nur das Sicherste und Stabilste kann die Erwartungen dieser Familie erfüllen. Deshalb fährt sie einen Renault Scénic, der im Euro NCAP Crashtest 5 Sterne für seine Sicherheit erzielt hat.
Falls der Spot Ihr Missfallen erregt hat, bedauern wir dies sehr und hoffen, Sie trotzdem in Zukunft von der Marke Renault begeistern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Renault Online Team
Da Renault ja selbst ein strafbares Fehlverhalten einräumt habe ich deren Antwort an den dt. Werberat weitergeleitet.
Deren Antwort s.u.
Herrn
Jürgen T
42657 Solingen
t...@imail.de 17.5.2005 – Kl/ku
Fernsehwerbung der Firma Renault „Spielzeugauto“
Sehr geehrter Herr T...,
wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde vom 12. Mai 2005 und teilen Ihnen mit, dass die oben genannte Werbung bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens war.
Gemäß unserer Verfahrensordnung wurde zunächst der Werbungtreibende zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Eingang dieser Stellungnahme haben wir die Angelegenheit den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Begutachtung und Beurteilung vorgelegt. Der Werberat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Werbemaßnahme zu beanstanden ist. Es werde zur Zerstörung fremden Eigentums animiert und sei deshalb bereits moralisch verwerflich. Ferner könnten durch den Spot Kinder zur Nachahmung eines strafbaren Fehlverhaltens aufgefordert werden. Erschwerend komme die Billigung des Verhaltens durch die Mutter hinzu. Insgesamt sei die fragwürdige Aussage auch nicht durch das Stilmittel der Überzeichnung zu rechtfertigen.
Das werbungtreibende Unternehmen hat daraufhin nunmehr mitgeteilt, dass der Spot nicht mehr länger ausgestrahlt wird. Die Angelegenheit konnte daher in einer Weise erledigt werden, die hoffentlich Ihrem Anliegen in vollem Umfang Rechnung trägt.
Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Klein
Es besteht also noch Hoffnung.
mfg Jürgen