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Zoll und Steuern!!??
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 18:16
von klausek
Hallo,
ich habe über EBAY einen Verstärker in den USA erworben. Ich habe jetzt eine Benachrichtigung erhalten das der Verstärker beim Zoll steht, und dort abgeholt werden kann! Vorzulegen sind eine Rechnung bzw. Kaufbestätigung mit Kaufsumme. Der Verkäufer hat den Warenwert mit 500 Dollar angegeben. Der tatsächliche Wert beträgt 1030 Euro + Versand. Ich kenne mich mit dem Zollrecht überhaupt nicht aus. Muß ich auch bei Privatkauf Steuern zahlen, wenn wie viel? Gibt es ggf. eine andere Möglichkeit??
Wie geht man am günstigsten vor :-)
Danke und Gruß
Klaus
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 18:24
von GlowingTube
Moin Klaus,
ob privat oder gewerblich, ein jeder hat Zoll und Mehrwertsteuer auf aus dem Nicht-EU Ausland importierte Produkte zu bezahlen.
Bei Verstärkern gibt es meines Wissens 2 Zoll-Eingruppierungen: eine für Frequenzverstärker mit 4% und eine für Amplitudenverstärker mit 2% Zoll. Auf den bezahlten Kaufpreis (lt. vorliegender Rechnung, Zahlungsbeleg) kommen die Zollgebühren und anschließend wird die Summe plus den angefallenen Versandkosten mit 19% Mehrwertsteuer belegt. Das ist das, was man bezahlt - nicht mehr und nicht weniger.
LG
Rainer
PS ist das ein 110V-Gerät, wenn es aus den USA kommt?
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 18:28
von Lowther
Moin,
der Zoll kennt sich mittlerweile mit Ebay & Co auch gut aus. Die wollen i.d.R einen Beleg in der Form PayPal Hardkopy der Zahlung bzw. der Ebay Auktion.
Auf den Warenwert sind 19% Einfuhrumsatzsteuer (Märchensteuer) plus ca. 3% Zoll fällig.
Gruß
Matthias
Re: Zoll und Steuern!!??
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 19:03
von Horn-Fan
klausek hat geschrieben:Hallo,
ich habe über EBAY einen Verstärker in den USA erworben. Ich habe jetzt eine Benachrichtigung erhalten das der Verstärker beim Zoll steht, und dort abgeholt werden kann! Vorzulegen sind eine Rechnung bzw. Kaufbestätigung mit Kaufsumme. Der Verkäufer hat den Warenwert mit 500 Dollar angegeben. Der tatsächliche Wert beträgt 1030 Euro + Versand.
Hallo Klaus
Bring die Unterlagen mit, auf denen vermerkt wurde was du bezahlt hast.
Der tatsächliche Wert ist dem Zoll wurscht...solange du es ihnen nicht sagst.
Anhand des Kaufbelegs/PayPal Ausdrucks werden dir die Gebühren ausgerechnet.
Zahl das und gut ists.
Gruß Holger
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 19:43
von Musikliebhaber
Hi,
gib mal die Nr. 8519817500 hier
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... ap?Lang=DE ein und wähle das Herkunftsland, dann hast Du den Zollsatz (nimm die Nr. gleich dorthin mit) + Mwst.
Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 19:47
von Gast
Hallo Klaus,
yepp ... genau die Unterlagen mitnehmen, über die Du den Kaufpreis und das bezahlte Porto nachweisen kannst ... aber ... vgl.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
z.B. auf Gebraucht-HiFi (Code-Nr. 8527 91) oder gebrauchte Schallplatten (Code-Nr.8534 80) entfällt keinerlei Zoll sondern ausschließlich Einfuhrumsatzsteuer ... die gelebte Praxis sieht allerdings anders aus ... Du solltest die Sendung bei Deinem Besuch beim Zoll aber entsprechend deklarieren ...
... wenn es allerdings ein Neugerät ist, dann mußt Du auch Zoll ... imho 2% ... dafür bezahlen ...
Beides .. also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ... entfällt auf die Summe aus Kaufpreis und Porto ... und i.d.R. wird dieser Betrag beim Zoll sofort und in BAR fällig. also genug Kleingeld mitnehmen

Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 22:09
von rec
Hallo,
es gibt noch eine Möglichkeit alles zu umgehen.
Lass es per Schiff schicken - ist billiger und in 90% der Fälle kommt es direkt zu dir.
Verfasst: So 6. Jan 2008, 01:11
von Lowther
Moin,
Lass es per Schiff schicken - ist billiger und in 90% der Fälle kommt es direkt zu dir.
Das kann ich so nicht bestätigen. Das die Sachen beim Zoll "durchrutschen" kommt regelmäßig vor, ist bei Groundpost mit Schiffversand nicht wahrscheinlicher. Hier ist es sowieso egal, weil sie schon beim Zoll liegen.
Beides .. also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ... entfällt auf die Summe aus Kaufpreis und Porto ..
Das ist nach meinen Erfahrungen so nicht richtig. Auf die Versandkosten entfällt kein Zoll + Einfuhrumsatzsteuer.
Gruß
Matthias
Verfasst: So 6. Jan 2008, 01:16
von hbhifi
Auf die Versandkosten entfällt kein Zoll + Einfuhrumsatzsteuer.
Doch, die Erfahrung mache ich auch regelmäßig. Auch wenn ich noch so detailliert aufgeschlüsselte Rechnungen habe.
Verfasst: So 6. Jan 2008, 01:47
von rec
Hallo,
Das kann ich so nicht bestätigen. Das die Sachen beim Zoll "durchrutschen" kommt regelmäßig vor, ist bei Groundpost mit Schiffversand nicht wahrscheinlicher. Hier ist es sowieso egal, weil sie schon beim Zoll liegen.
Die Schiffe aus USA kommen alle in Holland.
Da Holland keine Bestimmungsland ist wird, von DHL übernommen.
Zwischen Holland und Deutschland gibt kein Zoll
Verfasst: So 6. Jan 2008, 02:12
von Gast
Hallo,
rec hat geschrieben:
... Groundpost mit Schiffversand ...
Die Schiffe aus USA kommen alle in Holland.
Da Holland keine Bestimmungsland ist wird, von DHL übernommen.
Zwischen Holland und Deutschland gibt kein Zoll
als erstes gibt es den sog. Groundpost aus USA nicht mehr ... die Sachen kommen jetzt immer per AIRMail ...
... und selbst früher hat zwar die DHL in Holland übernommen, aber die DHL hat in jeder großen Stadt eine eigene Zollvorabwicklung ... im Auftrag des Bundes ... d.h. die Post bzw. DHL schieben die Pakerl im Bedarfsfall - also bei Überschreiten der Freigrenze von einem Warenwert von ca. EUR 25 incl. Porto - zum Zoll ...
... und wenn es da durchgerutscht ist und eigentlich einen höheren Warenwert hatte, dann war es entweder als Geschenk oder eben falsch deklariert ... aber es kann natürlich auch mal vorkommen, das die Postler mal wieder keinen Bock auf ernsthafte Arbeit hatten

Verfasst: So 6. Jan 2008, 10:54
von MstrRöhrich
Hallo,
die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist das Entgelt.
Entgelt ist alles, was der Erwerber aufwendet, um das Eigentum an dem Gegenstand zu erlangen. Das bedeutet, dass die EUSt (19%) auf die Summe aus Kaufpreis, Transportkosten und Zoll berechnet wird.
Viele Grüße
Oliver
Verfasst: So 6. Jan 2008, 12:34
von GlowingTube
rec hat geschrieben:
...
Die Schiffe aus USA kommen alle in Holland.
Da Holland keine Bestimmungsland ist wird, von DHL übernommen.
Zwischen Holland und Deutschland gibt kein Zoll
Moin Cornel,
das muß nicht immer so sein. Ich habe einen TubeAmp aus China per Schiff geordert gehabt und da durfte ich auch zu unserem Zollamt.
Es geht doch nicht alles grundsätzlich nach Rotterdam oder so, was nach Europa geliefert wird. Auch bspw. Hamburg ist ein großer Hafen.
LG
Rainer
Verfasst: So 6. Jan 2008, 13:06
von GlowingTube
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 19:56
von ferryot
rec hat geschrieben:Hallo,
Die Schiffe aus USA kommen alle in Holland.
Da Holland keine Bestimmungsland ist wird, von DHL übernommen.
Zwischen Holland und Deutschland gibt kein Zoll
Es fahren zwar nicht alle Schiffe nur nach Holland, jedoch ist es richtig.
Ich habe schon mehrfach ganze Paletten aus China über diesen Weg ohne Einfuhrumsatzsteuer und Zoll erhalten.
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 20:13
von AudiophileKasi
Weiss jemand, ob der Zoll die Pakete eigenhändig öffnen und überprüfen darf, oder dies im Beisein des Empfängers zu tun ist?
Bei der Menge der Sendungen vermute ich eher Ersteres...
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 20:22
von Admin II
AudiophileKasi hat geschrieben:Weiss jemand, ob der Zoll die Pakete eigenhändig öffnen und überprüfen darf, oder dies im Beisein des Empfängers zu tun ist?
Bei der Menge der Sendungen vermute ich eher Ersteres...
Ersteres. Bingo.
Grüße
Martin
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 20:24
von AudiophileKasi
Shit. Damit ist der Überraschungseffekt hin. Die Jungs können sich 2-3 Tassen Kaffee (äquivalent: 2-3 Stunden) auf den Delinquenten vorbereiten...
Da hilft nur...Ruhe bewahren

Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 20:25
von anonym01
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sie es allem Anschein darf, ich habe schon des öfteren Pakete bekommen die vom Zoll geöfnet wurden und dann mit Zoll-Paketklebeband wieder verschlossen worden sind.
Wenn man hier in Berlin etwas vom Zoll abholt kommt es auch öfter vor, daß man das Paket öffnen muß schon einfach aus dem Grund weil entweder keine Rechnung außen angebracht oder von einem selber mitgebracht wurde und der Zollbeamte so keine Ahnung hat was in dem Paket ist oder wenigstens seien könnte.
Oft reicht es aber auch einen Ebay-Beleg oder eine plausible zur Größe passende Rechnung vorzulegen, in den Fällen mußte ich die Pakete nicht vor Ort öffnen.
Kommt also immer auf den Einzelfall an - also besser keine Drogen per Post verschicken

.
Gruß Reimar
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 20:31
von AudiophileKasi
Hallo Reimar,
im dicken B hat mich der Zoll wirklich immer durchgewunken, gestern (als ich meine 300Bs abholte), haben die bayerischen Beamten sich äußerst korrekt verhalten. Sprich...bloss keine Hektik und nichts Unüberlegtes!
Inzwischen versuche ich, alles über meine Kollegen abzuwickeln: ich bin ab und an in Japan, mein Kollege in USA - das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen! Ohne Zoll!