Etwas Entwarnung - Firmenkritiken in öffentlichen Foren
Verfasst: Fr 4. Mai 2007, 23:20
Es wirde ein recht interessantes Urteil in der Sache "Supernature Forum" gesprochen :
http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html
"... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..."
"... kann dir sagen das die (...) ne Betrügerfirma ..."
"... Hubschrauber-Mafia ..."
"... Flug-Mafia-Albtraum ..."
handelt es sich um Meinungsäußerungen, die im Lichte der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit einem Verbot nicht zugänglich sind.
Das fällt also alles unter freie Meinungsäußerung - nur in einem Fall "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ..." steht der Firma Anspruch auf Unterlassung zu.
Allerdings macht es die ganze Sache nicht unbedingt leichter - denn im Prinzip muß der Forenanbieter jede Äußerung auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen - d.h. eigentlich müsste ein Anwalt jedes Posting lesen. Denn ein Laie erkennt nicht wirklich den Unterschied zwischen den genannten "erlaubten" Äußerungen und der rechtswidrigen.
Außerdem ist das Gericht ähnlich wie im Heise Urteil weiterhin der Meinung, daß vom Anbieter alles was geschrieben wird auf rechtverletzenden Inhalt überprüft werden muß. Da hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist (Heise Urteil) bleibt abzuwarten ob das
Bestand haben wird.
Ein Anbieter kann sich lt. deren Meinung nicht pauschal vom Inhalt eines Forums distanzieren z.B. in den Forenregeln - d.h. er muß sich eigentlich von jedem Beitrag einzeln distanzieren - das währe doch mal eine Idee - ein Script schreiben, daß unter jeden Beitrag "Hiermit distanziert sich der Forenbetreiber ausdrücklich von dem Inhalt dieses Postings" einfügt, damit sollte das dann rechtlich abgesichert sein und der Betreiber kann nicht mehr für Inhalte haftbar gemacht werden. Das ist zwar bescheuert, aber wenn die Richter das so wollen sollen sie es halt bekommen.
Gruß Reimar
http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html
"... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..."
"... kann dir sagen das die (...) ne Betrügerfirma ..."
"... Hubschrauber-Mafia ..."
"... Flug-Mafia-Albtraum ..."
handelt es sich um Meinungsäußerungen, die im Lichte der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit einem Verbot nicht zugänglich sind.
Das fällt also alles unter freie Meinungsäußerung - nur in einem Fall "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ..." steht der Firma Anspruch auf Unterlassung zu.
Allerdings macht es die ganze Sache nicht unbedingt leichter - denn im Prinzip muß der Forenanbieter jede Äußerung auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen - d.h. eigentlich müsste ein Anwalt jedes Posting lesen. Denn ein Laie erkennt nicht wirklich den Unterschied zwischen den genannten "erlaubten" Äußerungen und der rechtswidrigen.
Außerdem ist das Gericht ähnlich wie im Heise Urteil weiterhin der Meinung, daß vom Anbieter alles was geschrieben wird auf rechtverletzenden Inhalt überprüft werden muß. Da hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist (Heise Urteil) bleibt abzuwarten ob das
Bestand haben wird.
Ein Anbieter kann sich lt. deren Meinung nicht pauschal vom Inhalt eines Forums distanzieren z.B. in den Forenregeln - d.h. er muß sich eigentlich von jedem Beitrag einzeln distanzieren - das währe doch mal eine Idee - ein Script schreiben, daß unter jeden Beitrag "Hiermit distanziert sich der Forenbetreiber ausdrücklich von dem Inhalt dieses Postings" einfügt, damit sollte das dann rechtlich abgesichert sein und der Betreiber kann nicht mehr für Inhalte haftbar gemacht werden. Das ist zwar bescheuert, aber wenn die Richter das so wollen sollen sie es halt bekommen.
Gruß Reimar