Falls jemand was via eBay verkauft und via PayPal bezahlt wird, immer nur versichert verschicken.
Auch wenn in den Auktionsbedingungen steht, dass unversicherter Versand auf Gefahr des Käufers geschieht, ist dieser Hinweis für PayPal nicht relevant.
Was ist passiert?
Unlängst ist eine MFSL via eBay nach GB verkauft worden. In der Kaufabwicklung wurde unversichert gewählt.
Nach 30 Tagen der übliche Mist, dass man gerne 50% Erstattung hätte, da nichts angekommen sei. Dann Käuferbeschwerde, wobei hier immer für den Käufer entschieden wird, falls nicht wenigstens ein Einschreibebeleg vorhanden ist. Von wegen versichert, da werden nun einfach inkl. Porto EURO 35,00 bei mir abgebucht.
Ein Paradies für betrügerische Verkäufer!
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!
Soweit ich mich erinnere kann man die Versandgefahr nicht auf den Käufer abwälzen, als Verkaufer ist man verpflichtet nachzuweisen, daß man etwas losgeschickt hat, also IMMER per Einschreiben oder versichtertem Paket verschicken.
Hatte letztens leider auch so einen Fall nur andersherum, habe einen Mayware Formula IV in Australien ersteigert (ich glaube der Tip kam sogar hier aus dem Forum). Jedenfalls habe ich für eine Versandversicherung bezahlt, nur hat der Verkäufer den Arm entweder garnicht oder nur per Päckchen oder Brief losgeschickt und er kam nie bei mir an. Nachforschung brachte kein Ergebnis und Nachverfolgung war auf Grund der Versandart auch nicht möglich. Der Verkäufer meinte nun er wolle mir die 7,5$ für die Versandversicherung die ich bezahlt habe und die er nicht abgeschlossen hat erstatten, womit ich natürlich nicht einverstanden war. Zum Glück habe ich per PayPal bezahlt und die haben mir innerhalb kürzester Zeit mein Geld abzüglich 10 Euro oder so erstattet.
Im Falle PayPal kenne ich mich nicht aus. Es kann sein, dass es hier Regelungen zum Versand gibt, die eine Versicherung vorschreiben.
In anderen Fällen gilt grundsätzlich:
Handelt man gewerblich, trägt der Verkäufer das Risiko bis die Ware beim Käufer angekommen ist.
Handelt man privat, trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes, sobald der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß beim Transportunternehmen abgegeben hat.
Zum speziellen Fall von Reimar:
Wurde ein versicherter Versand vereinbahrt, jedoch nur unversichert versendet, so hat sich der Verkäufer nicht an die Abmachung zum Transport der Ware im Kaufvertrag gehalten. Somit hat er seinen Teil am Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Wurde als Zahlungsmethode Vorkasse vereinbahrt, kann der Käufer die Rückabwicklung der bereits erfüllten Teile des Kaufvertrages verlangen (eigentlich muss zunächst Nachbesserung gefordert werden, da aber eine Neulieferung bei einem Privatverkauf unwahrscheinlich erscheint, habe ich diesen Schritt übersprungen).
So, um mich nun rechtlich noch abzusichern: Ich bin kein Jurist und darf daher meine unqualifizierte Meinung hier abgeben, ohne dass dies als anwaltliche Beratung gelten würde.
Mas Teringo hat geschrieben:Handelt man privat, trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes, sobald der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß beim Transportunternehmen abgegeben hat.
Genau da liegt der Hund begraben, wie will der Privatverkäufer eine ordnungsgemäße Übergabe beweisen? Eine Quittung über irgendwelches Porto reicht nicht aus, es muß ein Beleg sein auf dem der Empfänger und das Absendedatum erkenntlich ist und das geht nur per Einschreiben oder versichertem Paket. Was dann auf dem Postweg passiert kann dem Verkäufer dann egal sein.
Ich schätze mal, daß Paypal ähnliches verlangt also die ordnungsgemäße und somit beweisbare Übergabe bei der Post.
Mel*84 hat geschrieben:Im eBay-Forum gibt es unter "PayPal für Verkäufer" viele Horrorgeschichten.
Das ist leider wahr, PayPal hält sich z.B. offen das Konto bei "auffälligen oder merkwürdigen" Vorgängen einzufrieren, da kann es schnell passieren, daß man plötzlich über sein Guthaben nicht verfügen kann weil irgendjemand eine Meldung bei PayPal macht, da gibt es einige Fälle gerade aus dem Spendenbereich auf Webseiten wo man kleine Beiträge für irgendeine Sache spenden kann. Grundsätzlich würde ich keine großeren Guthaben bei PayPal lassen sondern möglichst sofort auf ein normals Konto transferieren.
Wie schnell das mit der Rücküberweisung geht habe ich in meinem Tonarmfall gesehen, ich habe Meldung gemacht, daraufhin wurde der Betrag sofort beim Verkäufer gesperrt, jetzt hatte er 10 Tage Zeit einen Beweis für den Versand zu liefern, da er dieses nicht konnte wurde mir der Betrag nach den 10 tagen gutgeschrieben. Ähnlich wird es bei Dir wohl - in diesem Falle leider - auch passiert sein.
Mas Teringo hat geschrieben:Handelt man privat, trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes, sobald der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß beim Transportunternehmen abgegeben hat.
Genau da liegt der Hund begraben, wie will der Privatverkäufer eine ordnungsgemäße Übergabe beweisen? Eine Quittung über irgendwelches Porto reicht nicht aus, es muß ein Beleg sein auf dem der Empfänger und das Absendedatum erkenntlich ist und das geht nur per Einschreiben oder versichertem Paket. Was dann auf dem Postweg passiert kann dem Verkäufer dann egal sein.
Ich schätze mal, daß Paypal ähnliches verlangt also die ordnungsgemäße und somit beweisbare Übergabe bei der Post.
Gruß Reimar
Künftig wird nur noch wenigstens per Einschreiben verschickt, falls jemand mit PayPal zahlt.
Ich kann laufende Auktionen nun nicht mehr mit diesem Hinweis ergänzen, da PayPal z.T. deaktiviert ist, bis ich das Geld überwiesen habe (Guthaben reichte nicht aus).
Die brauchen allerdings mindestens 3-4 Werktage für die Buchung.
In der Zwischenzeit kann auch niemand per PayPal an mich zahlen.
Wenn es jemand darauf anlegt, kann man auch eine andere Masche fahren.
Man behauptet einfach im Paket war nicht die gekaufte Ware......
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@ Reimar:
Im Falle Paypal magst Du recht haben, dass dort nur ein direkter Beweis der Übergabe an das Transportunternehmen anerkannt wird.
Im Falle eines Privatkaufs außerhalb der Zahlung über Paypal sieht es etwas anders aus und das Los des Verkäufers ist nicht ganz so hart.
Der Verkäufer muss nur ihm zumutbare Anstrengungen unternehmen, um den Versand auf die vom Käufer gewünschte Weise durchzuführen. Verlangt der Käufer den unversicherten Versand per Päckchen oder Brief, so ist er damit einverstanden, dass dafür keine Sendungsverfolgung bereitsteht und der Verkäufer keine Quittung mit dem Ziel der Sendung erhält. Eine Quittung über den Betrag samt Datum könnte im Einzelfall je nach Auslegung des Richters bereits als ausreichendes Indiz angesehen werden. Hat man noch ein Foto des verpackten und beschrifteten Objekts, so ist man auf der relativ sicheren Seite. Dank Digitalkamera ist dies ja kein Aufwand mehr. So steht die Aussage des Verkäufers + Quittungsindiz + Foto gegen die Aussage des Käufers. Das Gesetz äußert sich zur Lage leider nicht eindeutig, jedoch bin ich mir recht sicher, wie ein Richter entscheiden würde.
Nochmal zur Betonung: In dem von Dir geschilderten Fall, dass der Käufer den versicherten Versand wünscht/bezahlt, jedoch unversichert versendet wird, ist die obige Erklärung hinfällig, da der Verkäufer seinen Teil des Kaufvertrages nicht komplett korrekt erfüllt hat. Dies geht vor und räumt dem Käufer wesentlich mehr und eindeutigere Möglichkeiten ein (s. letztes Posting von mir).
vielen Dank f|r Ihre Anfrage an PayPal. Wir mvchten uns zundchst f|r die Unannehmlichkeiten, die die Entscheidung der Kduferbeschwerde
PP-161-517-329 ausgelvst hat, bei Ihnen entschuldigen.
Wir haben selbstverstdndlich den die Quittung |ber den Versand der Ware, welche Sie uns per fax zugesendet haben, erhalten.
Leider ist dies f|r uns kein g|ltiger Versandbeleg, da weder eine Versandnummer noch Name und Adresse des Empfdngers erkennbar sind.
Der Nachweis sollte immer den Namen und die Lieferadresse des Kdufers enthalten, die in den Zahlungsdetails aufgef|hrt ist.
Wir akzeptieren auch Versandbelege von anderen Versandunternehmen, insofern sie die folgenden Informationen aufweisen:
7 idealerweise eine Online-Trackingnummer
7 Datum der Sendung
7 Name und/oder Adresse der Verkdufers
7 Name und/ oder Adresse des Empfdngers - muss im Wesentlichen mit
den registrierten Details im PayPal-Konto |bereinstimmen
Es tut uns Leid, dass diese Beschwerde zu Ihren Ungunsten entschieden wurde, mvchte Sie aber darauf hinweisen Herr Schachtschneider, dass Sie, um sich in Zukunft vor ungerechtfertigten Kduferbeschwerden zu sch|tzen, lediglich den Versand der Ware nachweisen m|ssen kvnnen.
Wir bitten um Ihr Verstdndnis und mvchten uns f|r eventuell entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Bitte zvgern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie
Unterst|tzung benvtigen oder weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Gr|_en,
Flora
PayPal-Konfliktlvsungsabteilung,
ein eBay-Unternehmen
Ich stelle mir wirklich die Frage, ob PayPal so einfach das BGB (Privatverkauf) aushebeln kann und meine Auktionsbedingungen nichtig sind (Unversicherter Versand auf Gefahr des Käufers -Kein Ersatz bei Verlust der Sendung-)?
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Mel*84 hat geschrieben:Ich stelle mir wirklich die Frage, ob PayPal so einfach das BGB (Privatverkauf) aushebeln kann und meine Auktionsbedingungen nichtig sind (Unversicherter Versand auf Gefahr des Käufers -Kein Ersatz bei Verlust der Sendung-)?
Obwohl das ganze für dich sehr ärgerlich ist, aber das ist leider z.Zt. die Ansicht die wohl auch ein Gericht haben wird, wie Mas Teringo nochmal etwas länger ausgeführt hat muß der Verkäüfer so oder so irgendwie beweisen oder dem Gericht glaubhaft machen, daß er die Sachen wirklich losgeschickt hat, am einfachsten sind die Nachweise die PayPal da aufführt, vor Gericht würden evtl. noch Fotos, Zeugen o.ä. gelten aber PayPal hat allem Anschein nun mal genau diese Bedingungen gestellt. Und mit deinem Ausschluß hast du ja sogar recht, wenn die Sendung nachdem du es beweisbar bei der Post abgegeben hast verschwindet bist du nicht haftbar, das ist das was du in deinen Auktionsbedingungen geschrieben hast. Evtl. könnte man dieses auch noch umgehen wenn man schreibt : Auf Wunsch des Käufers billige Versandart ohne Versicherung und ohne Nachweis der Abgabe bei der Post.
Ich bin natürlich nur ein Laie was das Recht in diesen Fällen betrifft, habe aber schon einiges in verschiedenen Foren darüber gelesen.
Evtl. könnte man dieses auch noch umgehen wenn man schreibt : Auf Wunsch des Käufers billige Versandart ohne Versicherung und ohne Nachweis der Abgabe bei der Post.
Du kannst schreiben was Du willst, für PayPal sind nur deren Richtlinien relevant (siehe Antwort auf meine Beschwerde).
Das ganze ist ja auch nur eine Warnung an Verkäufer, niemals bei PayPal-Zahlungen unversicherten Versand anzubieten.
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Hallo dicherbruder, hallo nico,
auch ich bin ein solcher Paypal-Geschädigter. Obwohl ich bei einem Kauf aus UK den Einschreiben-Einlieferungsschein vorlegen konnte, obwohl ein vorläufiger Nachforschungsbericht seitens DHL bekanntgab, dass die entsprechende Sendung an die britische Post am 20.12.2005 übergeben worden war, hat PP den Gesamt-Kaufpreis dem Käufer wieder gutgeschrieben. Meinen Einwand, doch bitte den Ermittlungsbericht der britischen Post abzuwarten, wurde überhaupt nicht gelten gelassen. Somit ist meine Ware futsch, und das Geld nebenbei auch. Verstehe einer dieses Vorgehen von Paypal!!!
Noch Fragen?
In GB gibt es mittlerweile Foren, wo Betrugsanleitungen für Gratis-Einkäufe via PayPal lebhaft besprochen werden.
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Heftig, heftig, eigentlich kann man nur jedem Verkäufer raten seine Geschäfte nicht über PayPal abzuwickeln. Solange man nicht hauptsächlich ins außereuropäische Ausland verkauft braucht man PayPal doch eigentlich nicht, EU-Überweisung ist ja kostenlos.
Reimar hat geschrieben:Heftig, heftig, eigentlich kann man nur jedem Verkäufer raten seine Geschäfte nicht über PayPal abzuwickeln. Solange man nicht hauptsächlich ins außereuropäische Ausland verkauft braucht man PayPal doch eigentlich nicht, EU-Überweisung ist ja kostenlos.
Resumé :
Verkaufer : kein PayPal
Käufer : PayPal
Gruß Reimar
Reimar,
das unterschreibe ich nun blind.
Ich habe seit gestern eine Menge gelesen. Selbst bei versicherten Versand behaupten einige Käufer, dass nicht die entsprechende Ware in der Sendung war. Im Regelfall gibt es dann auch das Geld via PayPal schnell zurück.
Es werden auch Zahlungen zurückgebucht, weil angeblich die Kreditkarte gestohlen war. Der Käufer versendet natürlich nach PayPal-Zahlungseingang umgehend. Ware und Geld also für immer futsch.
Besonders beliebt im Ausland, da Anzeigen eh nur viel Arbeit verursachen und nichts bringen.
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!
also das mit "käufer -> Paypal" kann ich so nicht stehen lassen. Nachdem ich als käufer bei paypal reklamiert habe (was leider nur im multiple choice verfahren geht) habe ich mein Geld nicht zurückbekommen (ich konnte den Rrücksendungsbeleg nicht vorlegen, was bei nicht angenommener Ware auch nicht ging. Dies stand nicht zur Auswahl und war auch durch mehrere Kontakte wohl nicht erklärbar). Somit hat der Verkäufer nun wieder die Ware und das Geld und ich bin um eine Erfahrung reicher (und Paypal um einen Kunden Ärmer >> Account gelöscht).
Gruß
Armin
PS: Ich muss nicht für schlechte Dienstleistung auch noch zahlen!
Ich muß mal eine Lanze für Paypal brechen. Ich bestelle öfter Platten in GB. Natürlich sind Platten keine Wertanlage (meistens auf jeden Fall) und deswegen sind die Preise bei mir maximal 50€ meistens sogar unter 10€. Ich hatte aber noch nie Probleme und ich finde Paypal super, da ich keine Überweisungsgebühren habe und der Käufer sofort sieht, daß das Geld da ist.
Wollte eigentlich nur sagen, daß nicht alles an Paypal schlecht ist.
Gruß,
Boris
"Woke up this morning and it seems to me,
that every night turns out to be,
a little bit more like Bukowsky.
And yeah I know it's a pretty good read!
But who would want to be such an asshole?"