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Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 11:39
von Tubes
Moin,

heute in der Post:

Hauptzollamt - Steuerstrafverfahren

Ich habe 2005 zwei 300B Röhren für 100,- € in China gekauft, die von der Post ausgeliefert wurden.

Jetzt ist ein Strafverfahren gegen mich eröffnet worden ... :shock: ... wegen Steuerhinterziehung.

Wie soll ich reagieren ... :idn:

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 11:58
von Analog_Tom
Hallo Heiner,

nimm es gelassen, das hatte ich Ende 2007 auch.
Ich hatte in 2005 Röhren aus Hong-Kong importiert und der Staat wollte, so dachte ich bis Ende 2007 zumindest, nichts haben.
Ende letzten Jahres kam dann die Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Allerdings stand bei mir auch drinnen, dass wenn die Steuerschuld beglichen sei, das Verfahren wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen werden würde und so war es auch...
Steht bei Dir kein solcher Passus drinnen?

Viele Grüße

Tom

PS. Meine Steuerschuld waren noch keine 20,-€, wenn ich mir den Verwaltungsaufwand dafür vorstelle... :roll:

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 13:41
von Tubes
Analog_Tom hat geschrieben: Steht bei Dir kein solcher Passus drinnen?
Leider nicht. Hast Du schriftlich geantwortet oder ging das auch telefonisch?

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 14:20
von GlowingTube
Moin Heiner,

woher wollen die denn von dem Deal erfahren haben? Kann man das bei Ebay nachlesen?

LG und DD*
Rainer

PS DD steht für Daumendrück :OK:

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 14:27
von Tubes
Moin Rainer,

sie grasen jetzt offensichtlich die außereuropäischen ebay-Anbieter ab und gucken, wer wo was gekauft und importiert hat... :roll: .

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 16:09
von Analog_Tom
Hallo Heiner,

ich habe lediglich einen Fragebogen zur Person ausgefüllt, bin aber nicht auf den Vorfall eingegangen.
Was soll es auch, sie konnten mir ganz genau sagen was ich wo gekauft hatte und insofern war Einlenken die klügste Entscheidung...
Bei mir stand das mit dem niederschlagen schon sofort im ersten Schreiben drinnen.

Viele Grüße

Tom

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 17:00
von Tom_H
Tubesox hat geschrieben:Moin,

heute in der Post:

Hauptzollamt - Steuerstrafverfahren

Ich habe 2005 zwei 300B Röhren für 100,- € in China gekauft, die von der Post ausgeliefert wurden.

Jetzt ist ein Strafverfahren gegen mich eröffnet worden ... :shock: ... wegen Steuerhinterziehung.

Wie soll ich reagieren ... :idn:
Kommt mir bekannt vor....... :mrgreen: Du kannst dich schon mal auf ca. 22€ Zollnachzahlung einstellen...... :beer
Ich hatte meine TS 6550er in Hong Kong gekauft, zu einer Zeit als es die in D noch nicht gab.

Den Behörden habe ich nach Eröffnung des Strafverfahrens mitgeteilt, dass es mir nicht bewußt war und das ich davon ausging das die Röhren bei der Einfuhr entsprechend taxiert wurden. Meine "Unwissenheit" ist anerkannt und das Verfahren eingestellt worden. Wenige Wochen später kam die Zahlungsaufforderung vom Zoll. :cry:

Unter dem Strich hat sich das nicht gerechnet. :wink:

So weit ich weiß, legen die Einfuhkontrolleure insbesondere ihr Augenmerk auf die Bucht....... :mrgreen:

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 17:19
von DerAlteDachs
Tubesox hat geschrieben:Moin,

heute in der Post:

Hauptzollamt - Steuerstrafverfahren

Ich habe 2005 zwei 300B Röhren für 100,- € in China gekauft, die von der Post ausgeliefert wurden.

Jetzt ist ein Strafverfahren gegen mich eröffnet worden ... :shock: ... wegen Steuerhinterziehung.

Wie soll ich reagieren ... :idn:
Locker bleiben, den Antwortbogen zum Ordnungswidigkeitenverfahren per Einschreiben ans Zollamt zurückschicken und darin deutlich erklären das du von einer korrekten Wertausweisung des Verkäufer ausgegangen bis und dir keines Zollvergehens bewußt warst (evtl. Ausdrucke vom PayPal-Zahlungsverkehr beifügen). Übrigens solltest du auf keinen Fall ein "ordnungswidiges Verhalten anerkennen" (da müßte ein Ankreutzkästchen auf dem Bogen sein)

Das Verfahren wird mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt .... der Zoll wird nicht das Risiko eingehen, sich beim zuständigen Amtsgericht lächerlich zu machen wenn für so ein minderschweres Vergehen nach einem Bußgelbescheid ein Einspruchsverfahren ansteht.

Um die Zahlung von knapp 20 Euro Einfuhrabgaben wirst du nicht herum kommen. Aber drauf achten, das die den 2005 geltenden Mehrwertsteuersatz anwenden .

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 19:37
von Tubes
@ all

Erstmal vielen Dank für die wichtigen Tipps ... :OK:

Jetzt weiß ich, wie ich mich zu verhalten habe.

Ab sofort gibt es Freibier bei Thargor ... :beer

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 19:54
von GlowingTube
Moin Heiner,

... sogar Becks :OK:

Wenn es was neues gibt vom "Amt", lasse uns nicht dumm sterben. :wink:

LG
Rainer

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 16:43
von Tubes
Moin,

der Brief ist raus ... :roll: ... und ich habe eure Ratschläge beherzigt.

Leider kommt DAS für mich zu spät... :cry

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 19:41
von GlowingTube
Hallo Heiner,

tröste Dich... ich habe auch etwas in den letzten Tagen aus den USA bekommen, was seltsamerweise direkt zu mir in's Haus kam. Ehrlich wie ich bin, werde ich in zum ZA fahren, um die Sache anzumelden. Der Wert beträgt etwa 90EUR.

Aber ist ja irre, daß man so großzügig die Freigrenze anheben wird auf 150EUR ab dem 01.12. :beer

In Vorfreude auc mir ein :drink:

LG
Rainer

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 20:20
von frido_
Nabend Rainer

Großzügig.....mmmh?

Je höher die Freigrenze...desto weniger Bearbeitungen.

Is ja auch egal weshalb nun..... :bumping:

Gruß Frido

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 21:52
von GlowingTube
frido_ hat geschrieben:Nabend Rainer

Großzügig.....mmmh?

Je höher die Freigrenze...desto weniger Bearbeitungen.

Is ja auch egal weshalb nun..... :bumping:

Gruß Frido
Nabend Frido,

die Zoll-Mässetsch hat mich nach dem anstrengenden Arbeitstag heute wieder mächtig aufgebaut :OK:

LG
Rainer

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 20:29
von Tubes
Moin,

es gibt Neues vom Zoll!

Das Verfahren ist eingestellt worden und ich muss gut 18 Doppelmark nachzahlen ... :mrgreen: ... :OK:

Nochmals danke für Eure Hilfe ... :beer

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 23:29
von Analog_Tom
Moin Heiner,

dann ist ja alles ausgestanden :OK: Das ging mir damals genauso...

Viele Grüße

Tom

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 08:19
von Musikliebhaber
Hallo Heiner,

damit kann man ja leben...mein Alptraum ist das die sich erst 5,6...10 Jahre später melden, denn so lange gilt die Aufbewahrungspflicht der Belege auch für Privatpersonen. Ich finde das einen Witz (inoffiziell "mein" Zollbeamter übrigens auch :weed: )

Zur Anhebung der "Freigrenze", diese bezieht sich leider nur auf den Zoll und nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (sprich Mehrwertsteuer), leider ist so eigentlich auch fast nichts gewonnen :cry http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 08:30
von Analog_Tom
Hallo Andreas,

ich habe das am Anfang auch falsch verstanden und mich sehr gefreut.
Dadurch dass nach wie vor Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist, gewinnt man kaum etwas. :roll:

Viele Grüße

Tom