Vincent lässt alle Ebay-Verkäufer kostenpflichtig abmahnen.
Ebay löscht die aufgefallenen Auktionen sofort. Die Affäre geht für Dich nur glimpflich aus, wenn Du einen guten Anwalt mit der Beantwortung der Abmahnung beauftragst.
Grundsätzlich bist Du sicher im Recht, das schert jedoch V. und Ebay nicht die Bohne
was mir bei einigen Chinesischen Anbietern aufgefallen ist, das einige Angebote (bestimmte Firmennamen) bei "suchen" über ebay.de nicht "gefunden" werden. Sie erscheinen manchmal auch erst bei der Suche "weltweit" nur dann, wenn "nur Textformat" angeklickt wird.
Heißt also, über ebay.com könnte denn wohl ShengYa eingestellt werden.
Offen lasse ich allerdings immer noch die Frage, warum ich mein Gerät, das ich beim ShengYa Händler erworben habe, nicht verkaufen sollte/dürfte?
Oder werden die Geräte noch gar nicht in Deutschland "vertrieben"?
Thargor hat geschrieben:Vincent lässt alle Ebay-Verkäufer kostenpflichtig abmahnen.
Ebay löscht die aufgefallenen Auktionen sofort. Die Affäre geht für Dich nur glimpflich aus, wenn Du einen guten Anwalt mit der Beantwortung der Abmahnung beauftragst.
Grundsätzlich bist Du sicher im Recht, das schert jedoch V. und Ebay nicht die Bohne
Gruß Thargor
...hast Du für dieses Statement auch "echte" Fakten? Ich habe das so schon öfter gelesen, aber noch nie einen wirklich belegten Fall gesehen.
Oft entwickelt so eine Geschichte eine Art Eigenleben und wird zur "urban legend".
Nein, Sheng Ya wird nicht in Deutschland vertrieben. TAC hat sich den Markennamen schützen lassen und das wars.
Nochmal: Du bist theoretisch im Recht, Deine China Importe (soweit nur für den Privatgebrauch gekauft) über Evay wieder zu verkaufen.
Aber die mahnen Dich trotzdem ab. Das interessiert "DIE" gar nicht. Dir wird einfach Grauimport unterstellt. Und den Stress, da erst per Anwalt gegen vorgehen zu müssen würde ich mir nicht machen. Ich würde mich auch nicht als Versuchskaninchen hergeben, das über Ebay.com einzustellen.
hifi-tubbie hat geschrieben:
...hast Du für dieses Statement auch "echte" Fakten? Ich habe das so schon öfter gelesen, aber noch nie einen wirklich belegten Fall gesehen.
Oft entwickelt so eine Geschichte eine Art Eigenleben und wird zur "urban legend".
Bye!
Das ist keine Urban-Legend. Schau mal ins Hifi-Forum, da haben wir uns reichlich über diese Probleme ausgetauscht. Und da gab es auch wirklich (übel) betroffene User.... mit denen habe ich mich auch per PM ausgetauscht.
Ich habe auch schon bestimmt 10 Auktionen über ebay mitverfolgt, die mit Sheng Ya im Titel innerhalb der ersten drei Tage Laufzeit gelöscht worden sind (kam dann nur noch "ungültiger Artikel").
Das Problem bei den alten 919ern ist die Verfügbarkeit der Ersatzteile, die Transistoren gibt es nicht mehr und Sansui ebenfalls.
Schaltpläne zum Gerät sind noch verfügbar.
Ich habe meinen nach fast 27 Jahren vor 14 Tagen für immerhin noch über 300EUR verkauft. Allerdings im Zustand 1.
Grüße
Martin
If music be the food of love, play on. (William Shakespeare)
Thargor hat geschrieben:Nein, Sheng Ya wird nicht in Deutschland vertrieben. TAC hat sich den Markennamen schützen lassen und das wars.
Nochmal: Du bist theoretisch im Recht, Deine China Importe (soweit nur für den Privatgebrauch gekauft) über Evay wieder zu verkaufen.
Aber die mahnen Dich trotzdem ab. Das interessiert "DIE" gar nicht. Dir wird einfach Grauimport unterstellt. Und den Stress, da erst per Anwalt gegen vorgehen zu müssen würde ich mir nicht machen. Ich würde mich auch nicht als Versuchskaninchen hergeben, das über Ebay.com einzustellen.
Für solche Verkäufe gibts doch Foren, oder?
Moin!
Via Forum sind Geräte zu einem vernünftigen Preis wohl schwer wieder zu verkaufen.
Wenn jemand mit den Sachen dauerhaft Handel betreibt, finde ich das auch nicht gut. Was hier scheinbar veranstaltet wird, ist m.E. nach voll daneben und ich hoffe, dass die Abmahn-Mafia mal ordentlich auf die Nase fällt.
Thargor hat geschrieben:Vincent lässt alle Ebay-Verkäufer kostenpflichtig abmahnen.
Ebay löscht die aufgefallenen Auktionen sofort. Die Affäre geht für Dich nur glimpflich aus, wenn Du einen guten Anwalt mit der Beantwortung der Abmahnung beauftragst.
Grundsätzlich bist Du sicher im Recht, das schert jedoch V. und Ebay nicht die Bohne
Gruß Thargor
...hast Du für dieses Statement auch "echte" Fakten? Ich habe das so schon öfter gelesen, aber noch nie einen wirklich belegten Fall gesehen.
Oft entwickelt so eine Geschichte eine Art Eigenleben und wird zur "urban legend".
Bye!
Das ist leider keine urban legend, habe selber die Erfahrung machen müssen. Warum Sintronik nicht diesmal abmahnt verstehe ich auch nicht. Es gibt auch noch zwei Auktionen mit T3/T300.