also von der "Verzollungs-Variante" hatte ich bisher noch nichts gehört

Ich hatte per Ebay-Händler in Hongkong eine spezielle Webcam für rund 120 EUR gekauft. Nach ca. einer Woche kam das Ding ordentlich und original verpackt bei mir durch DHL-Zustellung an. Es prangte der grüne Zoll-Aufkleber vom Ursprungsland auf dem Packerl. Der Zoll hatte es offenbar nicht geöffnet gehabt. Achja, der Warenwert war mit 20$ und als "Gift" deklariert (kennt man ja schon).
"Wie?"... dachte ich... keine Zollgebühren bzw. keine Mehrwertsteuer??? ':idn:' Ich erinnerte mich, das jemand hier im Forum (war es der Hoiner?) davon berichtete, daß der Zoll auch Jahre später noch mit Aufwartungen der besonderen Art einen freundlich an den Kauf im Ausland erinnern kann. Also wg. 20 EUR oder so will ich keinen Ärger mit dem Staat und ich sogleich mit allen erforderlichen Kaufunterlagen zum Zollamt des Vertrauens....
10 Minuten später kommt der Beamte mit dem geöffneten Paket zurück und verkündet, daß ich erstmal nichts zu entrichten habe... weil ja - weil DHL in der Pflicht gewesen wäre, das Paket beim Zoll anzumelden (oder wie das heißt). Da DHL das versäumt hat, würde man sich mit der Entrichtung der MWST zunächst nun an DHL wenden!
Kennt jemand bereits diese Vorgehensweise? Ich rechne damit, daß DHL sich die ausgelegten Gebühren später bei mir wieder holen wird?
LG
Rainer